Es sind zahlreiche neue Förderprogramme im Rahmen der Corona-Hilfen aufgelegt worden:
- Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020 und wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert.
- Von Geschäftsschließungen direkt und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen erhalten für den November 2020 eine einmalige außerordentliche Wirtschaftshilfe (sog. “Novemberhilfe“). Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.
- Mit der Neustarthilfe sollen Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende unterstützt werden. Sie beträgt einmalig bis zu 5.000 € und wird für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 gewährt.
Gern sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.