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Zinssatz bei Steuernachzahlungen

In Zeiten des Niedrigzinsniveau sind die 1961 vom Gesetzgeber eingeführten Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p.a. vollkommen realitätsfern. Daher äußerte der BFH erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und gab am 14.05.2018 dem Aussetzungsantrag eines Steuerpflichtigen statt.

Quelle : BFH, Beschluss v. 25.04.2018 – IX B 21/18

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