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BRECKAU | GÜNTHER
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Lohnabrechnung
Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 bis zum 31.08.2021
26. Februar 2021
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Dies gilt für Pflichtveranlagte, die steuerlich vertreten werden. Der Beginn des Zinslaufs wurde auf den 01. Oktober 2021 verschoben....
Ab sofort Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen und PC / Software kaufen
26. Februar 2021
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann statt wie bisher in 3 Jahren nun in 1 Jahr abgeschrieben werden. Das betrifft: Computer Desktop-Computer Notebook-Computer: Tablet, Slate, mobiler Thin-Client Desktop-Thin-Client Workstation Mobile Workstation Small-Scale-Server Docking-Station Externes Netzteil Peripherie-Geräte wie Eingabegeräte (Tastatur, Maus etc.), externe Festplatte, Beamer, Drucker etc. Besonderheit: Das gilt erstmals für Standardsoftware und für die auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen. Diese Regelungen sind grundsätzlich für im Jahr 2021 angeschaffte Hard- und Software anzuwenden. Weiterhin neu ist, dass in den Gewinnermittlungen für das Jahr 2021 diese Nutzungsdauer auch für die Wirtschaftsgüter gilt, die in den Jahren 2019 und 2020 angeschafft und bislang über 3 oder mehr Jahre abgeschrieben worden sind. Weitere Details entnehmen Sie dem nachfolgenden Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/abfc3b65-d863-41e0-b9c7-509ce5dd1584...
Verlängerung der Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe II
15. Januar 2021
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Die Antragsfrist für die Corona-November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 30.04.2021 verlängert. Für die Überbrückungshilfe II wurde die Antragsfrist bis zum 31.03.2021 verlängert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gern sind wir für Sie da....
Unsere Erreichbarkeit vor und während der Weihnachtsfeiertage
14. Dezember 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Aufgrund des Beschlusses der Kabinettssondersitzung vom 10.12.2020 darf ab 19.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021 kein Publikumsverkehr stattfinden. Wir bitten, dies zu berücksichtigen. Telefonisch sind wir bis 23.12.2020 in der Zeit von 08:30 bis 17:00 Uhr erreichbar. Am 24. sowie am 31.12.2020 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. In der Zeit vom 28.-30.12.2020 sind wir telefonisch von 10:00 bis 15:00 Uhr für Sie erreichbar. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen gesunden Start ins Jahr 2021!...
Neue Förderprogramme in der Coronakrise kommen
16. November 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Es sind zahlreiche neue Förderprogramme im Rahmen der Corona-Hilfen aufgelegt worden: Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020 und wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Von Geschäftsschließungen direkt und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen erhalten für den November 2020 eine einmalige außerordentliche Wirtschaftshilfe (sog. “Novemberhilfe“). Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Mit der Neustarthilfe sollen Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende unterstützt werden. Sie beträgt einmalig bis zu 5.000 € und wird für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 gewährt. Gern sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich....
Mindestlöhne steigen ab 2021 schrittweise – Arbeitsverträge überprüfen
16. November 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Die Mindestlohnkommission hat am 30.06.2020 folgende schrittweise Mindestlohnanpassung beschlossen: ab 01.01.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf brutto 9,50 € pro Stunde, zum 01.07.2021 auf brutto 9,60 €, ab 01.01.2022 auf brutto 9,82 € und zum 01.07.2022 auf brutto 10,45 €. Bitte überprüfen Sie bereits heute die Arbeitsverträge, insbesondere die Ihrer geringfügig entlohnten Beschäftigten. Gern können Sie uns bei Fragen kontaktieren!...
Leistungsbeschreibung in Rechnung – darauf müssen Unternehmer achten
24. September 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Die ungenaue oder die fehlende Leistungsbeschreibung in Eingangsrechnungen kann ein Grund für eine Steuernachzahlung sein, wenn aus diesen Rechnungen Vorsteuer gezogen wurde. Ist die Leistungsbeschreibung zu allgemein formuliert, wie z.B. “Sonstige Leistungen”, “Beratungsleistungen”, “Leistungen pauschal”, wird der Vorsteuerabzug versagt. Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte: Ist die Leistungsbeschreibung zu ungenau und in der Rechnung ist kein Hinweis auf einen Vertrag oder eine Vereinbarung, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlt werden und eine berichtigte Rechnung angefordert werden. Ist die Leistungsbeschreibung zu ungenau, jedoch in der Rechnung ein Hinweis auf schriftliche Unterlagen, aus denen das Leistungspaket zu entnehmen ist, enthalten, z.B. ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung oder einen Kostenvoranschlag, wird der Vorsteuerabzug gewährt. Bitte prüfen Sie, ob die Leistungsbeschreibung so formuliert ist, dass auch ein außenstehender Dritter Kenntnis darüber erlangt, um welche Leistung es sich handelt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Vorsteuerabzug gewährt. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nicht möglich, wenn die Leistungsbeschreibung zu ungenau ist oder fehlt. Wird eine Rechnung korrigiert, gilt die korrigierte Rechnung als erste Rechnung, wie der BFH mit Urteil v. 12.3.2020, Az. VR 48/17 entschieden hat. Dies hat besondere Auswirkungen, wenn der Fehler bei einer Betriebsprüfung entdeckt wird, da dann nicht nur die Steuernachzahlung, sondern auch noch hohe Nachzahlungszinsen drohen. ...
Überbrückungshilfe für Unternehmen läuft weiter
23. September 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen für die Fördermonate Juni – August 2020 läuft am 30.09.2020 ab. Bitte beachten Sie: Rückwirkend kann kein Antrag für die 1. Phase gestellt werden. Nunmehr wird die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Für die 2. Phase der Überbrückungshilfe wurden die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt und die Förderung erhöht. Die Förderung können auch Unternehmen in Anspruch nehmen, die für die 1. Phase keinen Antrag gestellt oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden. Gern sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich – sprechen Sie uns an!...
Augen auf bei der Rechnungslegung ab 01.07.2020
7. Juli 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Im Zuge der zeitlich begrenzten Umsatzsteuerabsenkung müssen Sie sowohl bei Eingangsrechnungen als auch bei Ausgangsrechnungen zum Monatswechsel Juni – Juli 2020 auf die korrekte Rechnungslegung mit dem richtigen Umsatzsteuerausweis achten. Der Zeitpunkt der Rechnungslegung oder der Zahlung ist dabei nicht relevant für den Ausweis der Umsatzsteuer mit 19 bzw. 7% oder 16 bzw. 5%. Entscheidend ist viel mehr der Zeitpunkt, wann die Umsätze ausgeführt worden sind. Wann sind die Umsätze ausgeführt? Bei Lieferungen von Waren: wenn die Lieferung beginnt (z.B. die Übergabe an die Post oder Spedition). Beispiel: Die Ware wird an den Spediteur am 30.06.2020 übergeben und kommt am 01.07.2020 beim Kunden an. Auf der Rechnung ist eine Umsatzsteuer von 19% auszuweisen, weil die Ware im Juni 2020 an die Spedition übergeben wurde und somit die Lieferung begann. Bei sonstigen Leistungen (z.B. Dienstleistungen): wenn die Leistung vollendet wurde. Beispiel: Der Steuerberater beginnt mit der Buchhaltung am 30.06.2020 und stellt diese am 01.07.2020 fertig. Auf der Rechnung ist eine Umsatzsteuer von 16% auszuweisen, weil die Leistung erst im Juli 2020 vollendet wurde. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an das Umstellen von Dauerrechnungen, z.B. bei gewerblichen Mieten. Wir bitten Sie, die Hinweise bei Ihrem Rechnungsverkehr zu kontrollieren bzw. zu überwachen, damit ein ordnungsgemäßer Vorsteuerabzug gewährleistet werden kann. ...
Umsatzsteuerabsenkung – was ändert sich?
26. Juni 2020
NEUIGKEITEN & AKTUELLES
Die zeitlich begrenzte Umsatzsteuerabsenkung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Wichtige Antworten zur Änderung der Umsatzsteuersätze finden Sie im folgenden Link: FAQ “Anstehende Umsatzsteuerabsenkung” Gern können Sie uns bei weiteren Fragen kontaktieren....