Zum 01.01.2020 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 €. Arbeitgeber müssen die Arbeitsverträge hinsichtlich der Stunden beziehungsweise Arbeitszeiten entsprechend anpassen.
Zum 01.01.2020 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 €. Arbeitgeber müssen die Arbeitsverträge hinsichtlich der Stunden beziehungsweise Arbeitszeiten entsprechend anpassen.