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Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Für nicht steuerlich beratene Pflichtveranlagte gilt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021. Hingegen haben Pflichtveranlagte, die steuerlich vertreten sind, eine Frist bis zum 31.05.2022.

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