Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen für die Fördermonate Juni – August 2020 läuft am 30.09.2020 ab. Bitte beachten Sie: Rückwirkend kann kein Antrag für die 1. Phase gestellt werden.
Nunmehr wird die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt.
Für die 2. Phase der Überbrückungshilfe wurden die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt und die Förderung erhöht. Die Förderung können auch Unternehmen in Anspruch nehmen, die für die 1. Phase keinen Antrag gestellt oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden.
Gern sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich – sprechen Sie uns an!